Schleswig Holstein

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Fahne / Flagge Ellerbek 90 x 150 cm Fahne / Flagge Ellerbek
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Fahne / Flagge Garding 90 x 150 cm Fahne / Flagge Garding
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Fahne / Flagge Bargteheide 90 x 150 cm Fahne / Flagge Bargteheide
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Fahne / Flagge Ammersbek 90 x 150 cm Fahne / Flagge Ammersbek
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Fahne / Flagge Mölln 90 x 150 cm Fahne / Flagge Mölln
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Fahne / Flagge Dassendorf 90 x 150 cm Fahne / Flagge Dassendorf
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Fahne / Flagge Büsum 90 x 150 cm Fahne / Flagge Büsum
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Fahne / Flagge Geesthacht 90 x 150 cm Fahne / Flagge Geesthacht
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Fahne / Flagge Reinbek 90 x 150 cm Fahne / Flagge Reinbek
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Die Flagge von Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat eine Landesflagge sowie eine Landesdienstflagge. Die Landesdienstflagge führt zusätzlich zu den Farben der Landesflagge das Landeswappen in der Mitte der Fahne. Die Fahne besteht aus 3 gleich breiten Querstreifen, von oben nach unten betrachtet, in den Farben Blau, Weiß und Rot. Offiziell anerkannt ist die Farbgestaltung seit dem 18. Januar 1957. Doch schon weit vorher spielten die Farben eine Rolle in der Geschichte von Schleswig-Holstein. Erstmals trat die Farbgebung 1829 in Erscheinung, allerdings war sie damals nur von nationaler Bedeutung. In der Zeitspanne um 1830 herum, als die Herzogtümer Schleswig und Holstein zur dänischen Gesamtmonarchie gehörten, wurde sie Symbol der Deutschen Unabhängigkeitsbewegung.

Die Farben wurden kombiniert und repräsentieren die Verbindung der Herzogtümer von Schleswig (Blau) und Holstein (Weiß und Rot). 

Das Landeswappen ist ebenfalls eine Kombination aus den Wappen beider ehemaliger Herzogtümer. Es ist ein zweigeteiltes Schild. Auf der linken Seite vom Betrachter aus sieht man das Wahrzeichen von Schleswig: 2 blaue Löwen auf gelbem Grund und auf der rechten Seite das silberne Holsteiner Nesselblatt auf rotem Grund.

Die Flagge von Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein hat eine Landesflagge sowie eine Landesdienstflagge. Die Landesdienstflagge führt zusätzlich zu den Farben der Landesflagge das... mehr erfahren »
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Schleswig Holstein

Die Flagge von Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat eine Landesflagge sowie eine Landesdienstflagge. Die Landesdienstflagge führt zusätzlich zu den Farben der Landesflagge das Landeswappen in der Mitte der Fahne. Die Fahne besteht aus 3 gleich breiten Querstreifen, von oben nach unten betrachtet, in den Farben Blau, Weiß und Rot. Offiziell anerkannt ist die Farbgestaltung seit dem 18. Januar 1957. Doch schon weit vorher spielten die Farben eine Rolle in der Geschichte von Schleswig-Holstein. Erstmals trat die Farbgebung 1829 in Erscheinung, allerdings war sie damals nur von nationaler Bedeutung. In der Zeitspanne um 1830 herum, als die Herzogtümer Schleswig und Holstein zur dänischen Gesamtmonarchie gehörten, wurde sie Symbol der Deutschen Unabhängigkeitsbewegung.

Die Farben wurden kombiniert und repräsentieren die Verbindung der Herzogtümer von Schleswig (Blau) und Holstein (Weiß und Rot). 

Das Landeswappen ist ebenfalls eine Kombination aus den Wappen beider ehemaliger Herzogtümer. Es ist ein zweigeteiltes Schild. Auf der linken Seite vom Betrachter aus sieht man das Wahrzeichen von Schleswig: 2 blaue Löwen auf gelbem Grund und auf der rechten Seite das silberne Holsteiner Nesselblatt auf rotem Grund.